Elektrosmog
1995 gab es landesweit 200 Bürgerinitiativen gegen Sendeantennen und Mobilgeräte werden bereits auf Strahlungsemissionen getestet. Unter Umweltministerin Angela Merkel wurden Ende 1996 Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung je nach Frequenzbereich festgeschrieben.

Was kann Elektrosmog bewirken?

In den 90er Jahren wurden in diversen Versuchsreihen folgende Auswirkungen entdeckt:

  • Kopfschmerzen und Müdigkeit
  • 1996 waren bei Tieren in Versuchen Einflüsse messbar (Missbildungen bei Küken, verstärktes Krebswachstum, Bienen flüchten), Signale im Gehirn werden durch die Handy-Wellen gestört, beim Menschen können sie aber angeblich wegen der Größe des Gehirns herausgefiltert werden
  • Kalium-Ionen im Körper werden gestört, wodurch Nervenschäden möglich sind
  • Die Melatonin-Produktion wird gehemmt, das hat Auswirkungen auf den Schlaf und den Schutz vor Krebs; Handys sind „Traumkiller, lassen dich schneller einschlafen, verkürzen die REM-Phasen, dadurch wird die Speicherung von Erlebtem im Langzeitgedächtnis negativ beeinträchtigt.
  • Die Zellen zeigen Stressreaktionen durch die Synthese von Hitzeschock-Proteinen, die das Krebswachstum beschleunigen.

Bereits 1995 wurde eine erhöhte Leukämie-Rate in Zusammenhang mit Überlandleitungen festgestellt. Das Eregebnis war aber noch nicht 100% abgesichert. 2001 wurde dann ein erhöhtes Blutkrebsrisiko bei Kindern bestätigt.
Es besteht der Wunsch, Grenzwerte weiter zu senken, aber die Kosten beispielsweise für eine Verlegung von Trafostationen weg von Wohngebieten wären zu hoch.

Was durch die Politik unternommen wurde, um uns vor gesundheitlichen Schäden durch Elektrosmog zu schützen

(Stichtag 01.09.2021)

5G Beurteilung BfS Mai 2021

5G Beurteilung BfS Mai 2021

  1. Deutschland hat Grenzwerte für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern festgelegt, um die Bevölkerung vor übermäßiger Strahlung zu schützen. Diese Grenzwerte sind in der „26. Bundes-Immissionsschutzverordnung“ (BImSchV) und anderen Vorschriften verankert.
  2. Die SSK ist ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung in Fragen des Strahlenschutzes berät. Es hat Empfehlungen zur Bewertung und Begrenzung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern herausgegeben.
  3. Bei der Planung und Genehmigung von Mobilfunkmasten und anderen Sendeanlagen werden in Deutschland die geltenden Vorschriften und Normen im Baurecht berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die Exposition der Bevölkerung gegenüber Elektrosmog minimiert wird.
  4. Deutschland hat Forschungsinstitute und Behörden, die sich mit Elektrosmog und seinen Auswirkungen auf die Gesundheit befassen. Diese Organisationen führen Studien durch und informieren die Öffentlichkeit über mögliche Risiken und Schutzmaßnahmen. Das Bundesamt für Strahlenschutz – 1987 als Antwort auf das Tschernobyl-Unglück gegründet – wurde (erst) 2020 um das Kompetenzzentrum „elektromagnetische Umweltverträglichkeit“ erweitert. Aktuell wurde die Einführung des 5G-Standards bewertet, mit dem hier abgebildeten positiven Ergebnis.
  5. In einigen Regionen Deutschlands wurden Niedrigstrahlungsgebiete ausgewiesen, in denen die Strahlung von Mobilfunkmasten und anderen Sendeanlagen begrenzt ist. Diese Gebiete sind in der Regel dünn besiedelt und bieten Menschen, die empfindlich auf Elektrosmog reagieren, einen Rückzugsort.

Die aktuellen Grenzwerte für die verschiedenen elektrischen bzw. elektronischen Quellen und Frequenzbereiche sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) geregelt und können z. B. hier abgerufen werden.

Nicht erfasst sind im Alltag eingesetzte Geräte mit Funkanwendungen, häusliche Elektroinstallationen oder Haushaltsgeräte. In diesen Fällen gelten Regelungen zur Geräte- und Produktsicherheit (wie z. B. DIN-Normen), die europaweit harmonisiert sind und sich im Kern auf internationale Richtlinien der ICNIRP oder der EU beziehen.

Historisches und Kurioses aus dem Archiv